Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 420 v. H.
für die Grundstücke (B) 420 v. H.
Gewerbesteuer
400 v. H.